Freitag, 25. Juli 2025

Urteil des internationalen Gerichtshofs

UH/ Bei aller Freude über das Urteil des internationalen Gerichtshofs vermisse ich einmal mehr das Verursacherprinzip: Wer einen Schaden verursacht, muss die Kosten der Schadenbehebung übernehmen.

Im Fall des Klimanotstands muss „Big Oil“ zur Kasse gebeten werden. Es sollen aber primär die Geschäftsleitungen und die Aktionäre in die Pflicht genommen werden – und nicht die kleinen Leute.

Denkbar ist allenfalls, dass die Staaten zahlen und das Geld bei „Big Oil“ zurückholen.

 Vielleicht kann eine Stellungnahme der gpc zusätzlich auf diesen Gesichtspunkt hinweisen, im Sinn von „Mehrwert“ gegenüber allen andere Stellungnahmen.  


Wie war das damals, Anfang der 60-er Jahre in unserem Quartier? 

Wir spielten Fussball auf der einzigen verbliebenen Grünfläche. Eine Scheibe ging in Brüche. Keine Diskussion, wir "schlimmen" Verursacher mussten den Schaden aus unseren Kässeli begleichen.