Sollte
die öffentliche Hand als faktischer Investor bedingungslose
Finanzhilfe leisten, so bedeutete dies, die Grossunternehmen von
ihrer Pflicht zum vorausschauenden Management der potenziell noch
viel gravierenderen Klimarisiken zu entbinden.
Viele der potenziell
COVID-19-betroffenen Grossfirmen sind stark klimarelevant.
Diese verursachen einen beträchtlichen Teil der CO2-Emissionen.
Es sind besonders die Fluggesellschaften
und Flughafenbetreiber,
die Reiseveranstalter
und die Gross-Hotellerie,
die Zement-
und Baustoffindustrie, international agierende Strassen- und
Logistik-Generalunternehmen sowie Einkaufszentren-Betreiber,
Auto-
und Erdölimporteure, Rohstoffhandelsfirmen,
aber auch Grossbanken
als Finanzierer von emittierenden Anlagen und
Unternehmen.
Ihnen heute Bedingungen in
Form von Klimaplänen
zu setzen, dient der Risikovorsorge
und als Leitbild für eine beispielgebende
Klima-Wirtschaftspolitik. Die Unternehmen müssen einen krisengerechten
Senkungspfad ihrer direkten Treibhausgasemissionen
vorlegen sowie ein Konzept zur Dekarbonisierung des indirekten
Ausstosses, der durch ihre Produkte
verursacht wird.
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