Montag, 11. März 2024

Klimakrise: Bauern aus dem ganzen Land verklagen den Bund wegen seiner Untätigkeit

Hinweis von Annemarie






Pressemitteilung vom 5. März 2024:
 


Bauern aus dem ganzen Land verklagen den Bund wegen seiner Untätigkeit im Kampf gegen den Klimawandel, der die landwirtschaftlichen Erträge bedroht. Heute Morgen haben Bauern, Winzer, Gemüse- und Obstbauern aus Zürich, Schwyz, Genf, Neuenburg und Waadt, vertreten durch Anwälte/-innen für das Klima, beim UVEK einen Antrag gestellt, in den sie die Behörden auffordern, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um ihre internationalen und nationalen Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erfüllen. Nach dem Abschmelzen der Gletscher ist die Landwirtschaft in der Tat eines der ersten sichtbaren Opfer des Klimawandels. Yves, einer der Beschwerdeführer, erklärt in der Klageschrift, dass "die Dürre im Jahr 2022 ihm einen Ertragsverlust von mehreren zehntausend Franken verursacht hat, was fast 10 % seines Jahresumsatzes (!) entspricht". 

Die Anwälte/-innen für das Klima berufen sich auf einen Bericht der Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich aus dem Jahr 2022, aus dem hervorgeht, dass "Im Sommer und Herbst, wenn die Temperaturen und der Wasserbedarf der Landwirtschaft hoch sind, ist mit häufigeren und längeren Trockenperioden zu rechnen. Darüber hinaus verringert die steigende CO2-Konzentration in der Atmosphäre die landwirtschaftliche Produktivität". Auf der Grundlage eines Berichts der Internationalen Energieagentur (IEA) vom 11. September 2023 weisen die Antragsteller nach, dass das Ausstossen der Treibhausgasemissionen der Schweiz zu eines des unbefriedigendsten der Welt gehört (jeder Schweizer emittiert etwa 14t CO2-Äquivalente pro Jahr, gegenüber 6t im globalen Durchschnitt) und dass sie keine ihrer internationalen oder nationalen Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes jemals erfüllt hat - und auch nicht auf dem Weg ist, dies zu tun. Die Schlussfolgerungen der IEA sind in der Tat nicht zimperlich: die Schweiz wird nicht in der Lage sein, das Klima- und Innovationsgesetz einzuhalten, obwohl es im Juni 2023 vom Volk bestätigt wurde. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass das UVEK durch seine unzureichende Klimapolitik insbesondere ihre Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie gefährdet. Indem das UVEK keine ernsthaften Massnahmen ergreift, um die Schweizer Bevölkerung vor dem Klimawandel zu schützen, schädigt es die Rentabilität der Böden, die den Beschwerdeführern gehören. Die Bauern fordern das UVEK auf, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um solche Verletzungen ihrer Grundrechte zu unterbinden. Der Text des Antrags ist auf der Website abrufbar: avocatclimat.ch/documents Kontakt: Bäuerliche Beschwerdeführer: Yves Batardon, Winzer, Genf, 0786229526 Vanessa Renfer, Bäuerin, Neuenburg, 0788212483 Anwälte/-innen für das Klima: Arnaud Nussbaumer-Laghzaoui, Anwalt in Genf, 0797951629 Raphaël Mahaim, Anwalt in Lausanne, 0797697033

Hervorhebungen durch UH.
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