Montag, 26. August 2024

Bundesrichter kritisiert Klimaseniorinnen-Urteil


Verschiedenste Richter haben ganz einfach den Ernst der Lage nicht erfasst: 
  • Das Recht auf Leben ist in der Verfassung garantiert, das sieht auch ein Nicht-Jurist (Art. 2, Absatz 4, Art. 10)
  • Dazu gehören Schutz vor Mord und anderen Verbrechen, vor vermeidbaren Krankheiten, vor Feuersbrunst, vor Murgängen, Überschwemmungen und Lawinen, ...  vor den schädlichen, leider oft tödlichen Auswirkungen der Klimakrise.
  • Was geschieht, wenn ein überhitzter Planet nur noch wenige Mia. Menschen ernähren kann:
    Es ist gut möglich, dass die Klimakrise schliesslich Milliarden (!) Todesopfer fordert, schlimmer als die schlimmsten Kriege der Vergangenheit. Vgl. dazu Schellnhuber 2009 (1)
  • Aus dem Recht auf  Leben ergibt sich somit zwingend ein Recht auf Klimaschutz.
  • Die Reaktionen von Ständerat, Nationalrat, einigen Richtern und einem Teil der Presselaufen darauf hinaus, die Alarmierenden und ihre Alarmglocken zu kritisieren. Viel zielführender und lebensrettend wäre es, endlich die Lösung des Klimaproblems anzupacken.
    Das ist mehr als nur "weird", es ist lebensgefährlich.

(1) ... eine (mögliche) Erhitzung von im Durchschnitt vier Grad ... Der Gründungsdirektor des Potsdam-Instituts (für Klimafolgenforschung), Hans Joachim Schellnhuber, hatte im Jahr 2009 vor dem Klimagipfel in Kopenhagen gesagt, der Planet werde dann nur noch einer Milliarde Menschen ein Auskommen bieten. 
Zitiert aus: 
https://www.riffreporter.de/de/umwelt/schrader-milliarden-menschen-durch-klimakrise-in-gefahr   -   () ergänzt durch UH