Freitag, 18. August 2023

Klimaschutzaktivistin Neubauer kritisiert "Letzte Generation" | tagesschau.de


UH/ Kontrovers. 
Die teils negative PR durch die Verkehrsbehinderung schadet u.U. der Klimabewegung.
Aber man kann es auch so sehen: 
Es brennt, seit langer, Zeit. Die Alarme wurden weitgehend überhört. Wirksame Brandbekämpfung gab und gibt es nicht, meist nur Lippenbekenntnisse.

Verantwortungsbewusste Mitmenschen entschliessen sich, eine nicht ganz legale Alarmglocke zu läuten.
Ist das schlimm? Grund für ein Gerichtsverfahren, oder gar Haftstrafen, wie in Deutschland?

Man würde besser das Feuer löschen, statt die Alarmglocke der Anderen zu kritisieren.


Kopiert aus dem Schweizer Strafgesetzbuch StGB:
Art. 127178

Wer einen Hilflosen, der unter seiner Obhut steht oder für den er zu sorgen hat, einer Gefahr für

das Leben oder einer schweren unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit aussetzt oder in einer solchen Gefahr im Stiche lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

178 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 1989, in Kraft seit 1. Jan. 1990 (AS 1989 2449BBl 1985 II 1009).

UH/ Hilflos: Mitmenschen mit Hitzeschäden, die tödlich sind / sein können.
Ummittelbar: s. unten

Art. 128179

Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, 

wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

179 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 1989, in Kraft seit 1. Jan. 1990 (AS 1989 2449BBl 1985 II 1009).

Art. 129181

Wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

181 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 1989, in Kraft seit 1. Jan. 1990 (AS 1989 2449BBl 1985 II 1009).



UH/ da schon heute Menschen wegen der Klimakrise sterben, einer alle 5 Minuten, ist die Unmittelbarkeit der Lebensgefahr gegeben  Das sehen die Richter z.T. anders, aber sie liegen falsch.